zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 1998, Seite R 75

Kommunalsteuer

Die durch § 23 Z 2 EStG 1988 erfaßten Arbeitsvergütungen eines Mitunternehmers (Kommanditisten) stellen keine von der Kommunalsteuer erfaßten Arbeitslöhne dar. - (§ 2 KommStG)

Die Beschwerdeführerin ist eine KG, ihr Komplementär ist eine GmbH. Ein Gesellschafter der GmbH war nicht als Geschäftsführer tätig, erhielt aber Vergütungen für Arbeitsleistungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Kommanditist. Auch wenn dieses Rechtsverhältnis sozialversicherungsrechtlich als Arbeitsverhältnis anzusehen ist, führen die Arbeitsvergütungen nicht zu Einkünften aus einem Dienstverhältnis, sondern zu solchen aus Gewerbebetrieb. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...