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SWK 22, 1. August 1998, Seite R 75
Prostitution: Gewerbebetrieb
•Einkünfte aus der Prostitution unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer, von den Entgelten ist Umsatzsteuer zu entrichten. - (§ 23 EStG), (Abweisung)
(, 97/15/0097)