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Unechte Mitgliedsbeiträge
•Zahlen außerordentliche Mitglieder eines Vereines jeweils für ein bestimmtes Leistungspaket für einen bestimmten Zeitraum Beiträge, sind diese als unechte Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerpflichtig; allerdings können die Beiträge bei Abschluß eines Versicherungsvertrages zur finanziellen Absicherung des Vereines unter die Steuerfreiheit subsumiert werden. - (§ 6 Z 9 lit. c UStG 1972)
Aus den Vereinsstatuten ergibt sich, daß der gemeinnützige Verein bezweckt, vor allem mit Fluggeräten in den Dienst notleidender und hilfsbedürftiger Menschen zu treten. Strittig war, ob es sich bei den Beiträgen um echte oder unechte Mitgliedsbeiträge handelt. Der Verein hat durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages das Risiko des Rücktransportes von Mitgliedern abgesichert. Da die Leistungen des Beschwerdeführers somit „einer typischen Auslands-Unfallversicherung" entsprechen, sind die Entgelte umsatzsteuerbefreit. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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