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Spekulation: Steuerbefreiung
•Eine Steuerbefreiung i. Z. m. einem Spekulationstatbestand lag vor, wenn ein Eigenheim dem Veräußerer, der es unentgeltlich von Todes wegen erworben hatte, nach dem entgeltlichen Erwerb durch den Vorgänger mehr als 2 Jahre als Hauptwohnsitz diente. - (§ 30 Abs. 1 und 2 EStG 1988 i. d. F. BGBl. 1988/400), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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