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Teilleistungen
•In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegen bei der sukzessiven Herstellung von Wohnungseigentumsobjekten abgrenzbare Teilleistungen vor, wobei mit der Übertragung der Verfügungsmacht hinsichtlich jeder einzelnen Einheit die Leistung im Sinne des UStG ausgeführt wird. - (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1972), (Abweisung)
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