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Notwendiges Betriebsvermögen
• Notwendiges Betriebsvermögen sind jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen; die Beteiligung an einer Holding kann der Tätigkeit eines Unternehmensberaters nicht dienlich sein. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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