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Unzumutbare Wohnsitzverlegung
•Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist die – vorübergehende oder ständige – Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben, wenn der Erwerbstätige verheiratet ist, mit seinem Ehepartner einen (Familien)Wohnsitz begründet hat und in der Folge aufgrund einer auswärtigen Berufstätigkeit einen weiteren Haushalt am Arbeitsort begründet. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 in der für das Jahr 1992 geltenden Fassung), (Abweisung)
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