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Prämien zu einer Loss-of-Licence-Versicherung
Der Abgabepflichtige, ein Berufspilot, hatte eine sog. Loss-of-Licence-Versicherung (Lizenzverlustversicherung) abgeschlossen. Danach werden ihm im Fall der vorübergehenden Fluguntauglichkeit 2% der vereinbarten Versicherungssumme pro Monat, beginnend nach Ablauf von 45 aufeinanderfolgenden Tagen (Karenzfrist), bis zum Ende einer derartigen Fluguntauglichkeit, längstens aber bis zum Ende von 12 Monaten gewährt. Bei dauernder Fluguntauglichkeit oder bei völligem Verlust der vorhandenen gültigen Lizenzen beträgt die Versicherungsleistung 100% der vereinbarten Versicherungssumme.
Den Feststellungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, wonach sich der Versicherungsschutz einer solchen Versicherung nicht auf Risiken beschränkt, die ihre Ursache in der Berufstätigkeit von Verkehrspiloten haben, sondern auch auf solche des privaten Lebensbereiches (z. B. Freizeitunfälle) erstreckt, ist der Abgabepflichtige nicht entgegengetreten. Gegenstand der Versicherung ist damit nicht nur eine Berufsunfähigkeit infolge Realisierung eines typischen Berufsrisikos, sondern infolge jeglicher Erkrankung oder Körperverletzung. Im Vordergrund steht die allgemeine Vorsorge für die Zukunft. Die Ver...