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Grenzen der Finanzierungsfreiheit - Realkapital oder Buchkapital?
Erläuterung der Problematik an einem Beispiel
Romuald Kopf und Bertram Schneider bejahen in SWK-Heft 32/1998, Seite S 697 ff. den Grundsatz der Finanzierungsfreiheit des Steuerpflichtigen sowie die Zuordnungsindifferenz von Finanzierungsverbindlichkeiten im Anschluß an die Monographie von Beiser, Der Abzug von Schuldzinsen in der Einkommensteuer - Die Zuordnung von Verbindlichkeiten (Berlin, 1990). Hinsichtlich der Grenzen der Finanzierungsfreiheit stellt sich die Frage, ob auf das Realkapital oder das steuerliche Buchkapital abzustellen ist. Der folgende Beitrag erläutert diese Problematik an einem Beispiel.
1. Der Ausgangsfall
Vorzeitige Abschreibungen eignen sich besonders für eine plastische Veranschaulichung des Problems. Eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 40% der Anschaffungskosten wird in diesem Sinn (in Anlehnung an § 8 EStG 1972) unterstellt, auch wenn das EStG 1988 eine solche nicht kennt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anschaffungskosten: | 10 Mio. S |
vorzeitige Abschreibung: | 4 Mio. S |
„stille Reserven" (Bewertungsreserve i. S. d. § 205 HGB): | 4 Mio. S |
reales Eigenkapital im Anschaffungszeitpunkt ( vor vorz. AfA): | 4 Mio. S |
steuerliches Buchkapital im Anschaffungszeitpunkt (vor vorz. AfA): | 4 Mio. S |
GuV-Ergebnis im Anschaffungsjahr laut Steuerbilanz: (infolge steuerwirksamer vorzei... |