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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite K 22

Bundesabgabenordnung - Nachsicht bei geringen Einkünften

Nachsicht bei geringen Einkünften (§ 236 BAO)

Verfügt ein StPfl. über kein nennenswertes Vermögen und verbleibt ihm nur der pfändungsfreie Teil seiner Alterspension, dann liegt eine wirtschaftliche Notlage vor, die eine Unbilligkeit der Abgabenerhebung indiziert ().

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