Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundesabgabenordnung - Nachsicht bei geringen Einkünften
Nachsicht bei geringen Einkünften (§ 236 BAO)
Verfügt ein StPfl. über kein nennenswertes Vermögen und verbleibt ihm nur der pfändungsfreie Teil seiner Alterspension, dann liegt eine wirtschaftliche Notlage vor, die eine Unbilligkeit der Abgabenerhebung indiziert ().