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Optionsfrist soll um ein Jahr verlängert werden
Schriftliche Optionserklärung muß bis 31. 12. 1999 beim Finanzamt einlangen
(SWK) - Nach Informationen aus dem Finanzministerium ist beabsichtigt, die Frist zur Abgabe der Optionserklärung durch Änderung des Abschnittes IV der Liebhaberei-VO um ein Jahr zu verlängern. Die Optionserklärung muß daher bis spätestens beim Finanzamt eingelangt sein. Grundsätzlich zur Optionsmöglichkeit bei der kleinen Vermietung siehe den Beitrag von Klaus Hilber in SWK-Heft 28/1998, Seite S 603.