Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wiedereinsetzung
• Verfahrensrecht - (§ 229 Abs. 1 nö AO 1977)
Einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dann nicht stattzugeben, wenn die Partei leichtes Verschulden trifft. Hätte im vorliegenden Fall der einschreitende Rechtsanwalt den Schriftsatz eindeutig als solchen gekennzeichnet, wäre nämlich die Kuvertierung und Absendung des unrichtigen Schriftsatzes unterblieben. Insofern ist dem Rechtsanwalt „eigenes schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen". (Abweisung)
()