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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 83

Vorsätzliche Abgabenhinterziehung

Von einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit der Vorschreibung einer Kanaleinmündungsgebühr kann dann nicht gesprochen werden, wenn mit einem Schreiben an die Abgabenbehörde der tatsächlich durchgeführte Kanalanschluß bekanntgegeben und damit offengelegt wurde. - (§ 154 Abs. 2 WAO i. V. m. § 7 Abs. 1 des Wiener Gesetzes über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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