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Begehren an Behördenorgane: Eingabengebühr
•Das Verlangen eines Schadenersatzes sowie nach einer Entschuldigung der Behördenorgane stellt ein bestimmtes Begehren an ein Organ einer Gebietskörperschaft dar und unterliegt der Eingabengebühr. - (§ 14 TP 6 GebG), (Abweisung)
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