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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 81

Gebührenpflicht

Für die Vermeidung der Entstehung der Gebührenpflicht auch betreffend die Gleichschriften kommt es allein darauf an, ob die betreffenden Gleichschriften innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt werden. - (§ 25 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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