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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 81

ErbSt: Bewertung

Es unterliegt im Erbfall nicht der Parteiendisposition, was Gegenstand des Nachlasses ist, somit kann für Zwecke der Erbschaftssteuer die Bewertung nicht mit dem Einheitswert der erworbenen Liegenschaft an Stelle der Geldforderung vorgenommen werden. - (§ 19 Abs. 1 ErbStG)

Für den Beschwerdeführer als Rechtsnachfolger bestand eine zivilrechtliche Verpflichtung, mit dem später erhaltenen Geldbetrag ein „Ersatzgrundstück" zu erwerben. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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