Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ErbSt: Bewertung
•Es unterliegt im Erbfall nicht der Parteiendisposition, was Gegenstand des Nachlasses ist, somit kann für Zwecke der Erbschaftssteuer die Bewertung nicht mit dem Einheitswert der erworbenen Liegenschaft an Stelle der Geldforderung vorgenommen werden. - (§ 19 Abs. 1 ErbStG)
Für den Beschwerdeführer als Rechtsnachfolger bestand eine zivilrechtliche Verpflichtung, mit dem später erhaltenen Geldbetrag ein „Ersatzgrundstück" zu erwerben. (Abweisung)
()