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Börsenumsatzsteuer
•Eine Börsenumsatzsteuer ist für die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer inländischen GmbH zu entrichten, wenn sie in Form zweier getrennter Notariatsakte (Angebots- und Annahmeerklärungen) erfolgen und wenn die bevollmächtigte Rechtsanwalts-Erwerbsgesellschaft nicht bloß zur Veräußerung des Geschäftsanteiles, sondern auch zur Annahme des Anbotes berechtigt war. - (§ 17 Abs. 1 KVG), (Abweisung)
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