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Abgabenhehlerei
•Wenn dem Beschwerdeführer bewußt und bekannt gewesen ist, daß er Schmuck übernimmt, der unverzollt und ungestellt in das österreichische Zollgebiet eingeführt worden ist, macht er sich der Abgabenhehlerei schuldig. - (§ 37 Abs. 1 lit. a FinStrG), (Abweisung)
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