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Schlusszahlungsvorbehalt auch bei Aufrechnung!
Der vorliegende Aufsatz geht der Frage nach, ob der Auftragnehmer auch dann einen Vorbehalt im Sinne des Punktes 8.4.2 der ÖNORM B 2110 (Fassung 2013) erheben muss, wenn der Auftraggeber eine Aufrechnung mit der Schlussrechnungsforderung erklärt. Dazu gehen jüngst die Meinungen auseinander.
1. Einleitung
Das Problem soll anhand eines Eingangsbeispiels veranschaulicht werden: Der Auftragnehmer, ein Baumeister, errichtet im Auftrag des Auftraggebers – unter Vereinbarung der ÖNORM B 2110 (Fassung 2013) – in den Jahren 2013 und 2014 einen Neubau. Im Zuge des Bauvorhabens hat der Auftragnehmer Abschlagsrechnungen in der Höhe von 200.000 € gelegt. Diese wurden vom Auftraggeber anstandslos bezahlt. Nach Fertigstellung seiner Arbeiten legt der Auftragnehmer schließlich Schlussrechnung über einen Betrag in der Höhe von 240.000 €. Abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen verbleibt somit eine offene Schlussrechnungssumme in der Höhe von 40.000 €.
Variante 1: Der Auftraggeber korrigiert die Schlussrechnung nicht, wendet jedoch gegen die offene Schlussrechnungsforderung in der Höhe von 40.000 € eine Vertragsstrafe in der Höhe von 40.000 € aufrechnungshalber ein.
Variante 2: Der Auftraggeber kor...