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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 79

Verfahren: Aussetzung

Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes ist der Ablauf der Aussetzung anläßlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung zu verfügen.- (§ 212 a Abs. 5 lit. a BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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