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Verfahrensmangel
• Verfahrensrecht - (§ 93 Abs. 3 BAO)
„Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den Verwaltungsgerichtshof nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor." (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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