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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 77
Haftung: Betriebserwerb
•Die Rechtsmittelbehörde ist verpflichtet, bei der Entscheidung über einen Haftungsfall das im Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsentscheidung geltende Recht anzuwenden. - (§ 14 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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