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SWK 23, 15. August 1998, Seite S 511

Aktuelle Steuerpraxis - Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Forschungszuschüsse an ein anderes Unternehmen

Forschungszuschüsse an ein anderes Unternehmen stellen nur dann ein (selbständig) zu aktivierendes unkörperliches Wirtschaftsgut dar, wenn

• den Zuschüssen ein konkretes Nutzungsrecht des Zuschießenden an den Forschungsergebnissen gegenübersteht und

• nicht das Aktivierungsverbot nach § 4 Abs. 1 vorletzter Satz EStG (§ 197 Abs. 2 HGB) gegenübersteht.

Steht den Zuschüssen kein konkretes Nutzungsrecht gegenüber und ist der Zuschießende Gesellschafter der empfangenden GmbH, liegt eine den Beteiligungswert des Gesellschafters erhöhende Einlage vor. (

Mehrere Betriebszwecke, IFB bei vermieteten Gebäuden

Sachverhalt

Eine GmbH ist im Bereich Handel und Reparatur von Kfz tätig. Als zweites Standbein ist geplant, auf einer vorhandenen Liegenschaft ein Bürogebäude zu errichten und diesesS. S 512 zu vermieten. Die Vermietung wird einen wesentlichen Anteil am Umsatz des Unternehmens haben. Kann für die Herstellungskosten des Gebäudes ein IFB beansprucht werden?

Rechtliche Beurteilung

Gemäß § 10 Abs. 3 EStG i. d. F. BGBl. Nr. 253/1993 darf für Gebäude der IFB nur insoweit geltend gemacht werden, als sie unmittelbar dem Betriebszweck dienen. Die bis

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