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Neuerungen bei der KFZ-Nutzungsdauer sowie beim KFZ-Leasing
Kritische Anmerkungen zu einem Erlaßentwurf des BMF
Das BMF hat kürzlich einzelnen Interessenvertretungsorganisationen einen umfangreichen Erlaßentwurf (15 Seiten), mit dem zur Neuregelung des § 8 Abs. 6 EStG) sehr ausführlich Stellung genommen wird, zugesandt. Der Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat sich in einer Stellungnahme mit der Problematik einer gesetzlich verordneten Mindestabschreibungsdauer und den damit verbundenen Zweifelsfragen eingehend befaßt. Der nachfolgende Aufsatz baut auf jener an das BMF gerichteten Stellungnahme auf und enthält ergänzende Gründe für die Ablehnung von gesetzesinhaltsüberschreitend erscheinenden Auslegungen durch das BMF.
§ 8 Abs. 6 EStG enthält die Anweisung, daß ab der Veranlagung 1996 bei bestimmten PKW und Kombi der Bemessung der Absetzung für Abnutzung eine Nutzungsdauer von mindestens acht Jahren zugrunde zu legen ist. Diese Zeitspanne stellt weder die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 1 noch die tatsächliche Nutzungsdauer dar. Sie ist vom Nutzungsverlauf und von der Entwertung unabhängig, also eine fiktive Zahl. Es würde daher dem Tatsächlichen näherkommen, würden die Begriffe „Abschreibungsdauer" oder „Restabschreibungsdauer" verwendet werden, wie schon z. B. bei de...