Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gemeinnützige Betätigung
• Sieht die Satzung (Gesellschaftsvertrag) die ausschließliche und unmittelbare Förderung nicht vor, liegt schon aus diesem Grund keine gemeinnützige Betätigung im Sinne §§ 34 ff. BAO vor. - (§ 5 Z 6 Körperschaftsteuergesetz 1988), (Abweisung)
()