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Prämie Verbesserungsvorschläge
•Eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 2 lit. a bis c EStG 1972 muß Regelungen enthalten, welche die Höhe einer Prämie für Verbesserungsvorschläge zumindest bestimmbar festlegen und sie nicht von einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abhängig machen. - (§ 67 Abs. 7 EStG 1972), (Abweisung)
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