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SWK 32, 10. November 1998, Seite R 114

Verfahren: Wiedereinsetzung

Zur Beurteilung, ob eine Frist versäumt wurde und ob ein gestellter Wiedereinsetzungsantrag zulässig ist, bedarf es einer genauen Angabe des Zeitpunktes des Wegfalles des Hindernisses; ein derartiger Mangel ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH inhaltlicher Natur und nicht im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG verbesserungsfähig. - (§ 71 Abs. 2 AVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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