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SWK 32, 10. November 1998, Seite R 113

Finanzstrafverfahren: Einleitung

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, daß sich der für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erforderliche Verdacht sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken muß. - (§ 82 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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