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Grunderwerbsteuer - Rückabwicklung
Rückabwicklung (§ 17 GrESt)
Die Grunderwerbsteuer wird über Antrag erstattet, wenn innerhalb von drei Jahren ein Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Eine Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn der Käufer anstelle an einen 2. Käufer zu verkaufen, formell den alten Vertrag auflöst und der alte Verkäufer mit dem 2. Käufer einen Vertrag abschließt. Da der alte Verkäufer den Auflösungsvertrag und den neuen Kaufvertrag am selben Tag unterzeichnet hat und der Kaufpreis vom Verkäufer an den 1. Käufer nicht rückbezahlt wurde, hat der VwGH eine Abtretung vom 1. Käufer an den 2. Käufer unterstellt und damit die Erstattung abgewiesen ().