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Steuermodell für Österreich der WT-Kammer II
Konzept für ein gerechtes österreichisches Steuersystem
IV. Besteuerungsgrundsätze
1. Die Bedeutung des Leistungsfähigkeitsprinzips
Der Zweck der Besteuerung, Einnahmen für den Staatshaushalt zu erzielen, wird durch jede Besteuerung erreicht, auch durch die der Wagenräder, der Hausfassaden oder der Fensterzahl. Eine fehlkonzipierte Besteuerung scheitert deshalb niemals oder selten an der Verfehlung dieses abstrakten Zweckes.
Indes ist klar, daß der Fiskalzweck nicht beliebig, sondern nur nach bestimmten Grundsätzen und Prinzipien zu erreichen ist, die allesamt im obersten Prinzip der Gerechtigkeit ihre Wurzel, ihre Begründung und Rechtfertigung zu finden haben.
Steuergerechtigkeit als Grundprinzip der Steuerlastenverteilung ist ein ethisches Problem. Sie zielt auf den Ausgleich unterschiedlicher Interessen und sie gewinnt konkrete Umrisse erst im Zusammenhang mit einer bestimmten Weltsicht.
Die heute vorherrschende Vorstellung von Steuergerechtigkeit, die auf dem Gedanken der steuerlichen Leistungsfähigkeit aufbaut, hat ihren ideologischen Charakter erst im vorigen Jahrhundert verloren.
Will man aber die wirtschaftliche Ungleichheit für das Ob und die Höhe der Steue...