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Prüfungsbefugnisse des Veranlagungsreferates (Innendienstes)
(A. B.) - Es mag zutreffen, daß Abgabenbehörden die Abgabenerklärungen mehr oder weniger ungeprüft den Abgabenbescheiden zugrunde legen und eine Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen einer nachfolgenden abgabenbehördlichen Prüfung überlassen (sogenannte „Soforteingabefälle"). Im Gesetz ist jedoch eine solche Vorgangsweise nicht vorgesehen. Daß die Verpflichtung der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (§ 115 Abs. 1 BAO), nicht erst im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung zum Tragen kommt, ergibt sich zweifelsfrei aus den §§ 161 ff. BAO. Danach wird unter der Überschrift „Prüfung der Abgabenerklärungen" und unter ausdrücklichem Hinweis auf § 115 BAO angeordnet, daß die Abgabenbehörde die Abgabenerklärungen zu prüfen hat. Es kann also keine Rede sein, daß die Abgabenbehörde, wie der Beschwerdeführer meint, bei der Prüfung der Abgabenerklärungen und der Ermittlung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes geringere Befugnisse hätte als im Rahmen abgabenbehördlicher Prüfungen.
Soweit nötig, hat die Abgabenbehörde, tunlichst d...