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Die Lohnverrechnung 1998
Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen und Neuerungen für 1998
Die Lohnverrechnung ist - wie alljährlich - auch 1998 von zahlreichen Änderungen geprägt, die zum Teil aus gesetzlichen Maßnahmen (Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz, Abgabenänderungsgesetz), zum Teil aus Änderungen in der Verwaltungspraxis und der Judikatur resultieren. Im folgenden Artikel werden in der Reihenfolge
• Lohnsteuer,
• Sozialversicherung,
• Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ
• Kommunalsteuer,
• Lohnpfändung und
• Familienbeihilfe
die wichtigsten Bestimmungen aus der Lohnverrechnung mit ausdrücklichen Hinweisen auf die Änderungen 1998 überblicksartig dargestellt.
LOHNSTEUER
Arbeitnehmer im Steuerrecht (§ 47 EStG)
Die Definition des Arbeitnehmers im EStG ist unverändert geblieben: Arbeitnehmer ist gemäß § 47 Abs. 1 EStG eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, wozu auch Bezüge aus einem Dienstverhältnis gehören. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Ar...