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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für nichtbezahlte Dienstgeberabgabe, Lohnsummensteuer und Kommunalsteuer, wenn er nicht nachweist, daß ihn an der Nichtbezahlung kein Verschulden trifft - (§ 7 Abs. 1 Wr. AO), (Abweisung)
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