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Werkvertragsmitteilung E 17 für 1997
(E. M.) - Ergänzend zum Artikel „Die Lohnverrechnung 1998" in SWK-Heft 1/1998, Seite S 1 wird betreffend die bis (bei elektronischer Übermittlung bis ) zu erstattende Mitteilung E 17 über freie Dienstverträge und dienstnehmerähnlich Beschäftigte des Jahres 1997 auf die vom Bundesministerium für Finanzen im Lohnsteuerprotokoll 1997 (AÖFV 185/1997) vertretene Rechtsansicht verwiesen: Danach betrifft die Aufhebung des § 109 a EStG durch den Verfassungsgerichtshof (Erk. vom , G 392, 398, 399/96) nur den Zufluß von Einnahmen (Grundtatbestand), die ab der Kundmachung des Erkenntnisses ausgezahlt wurden. Daher war für vorher ausgezahlte Honorare eine allfällige Abzugsteuer einzubehalten und (auch nach dem ) abzuführen. Ebenso ist der Mitteilungsverpflichtung gemäß § 109 a Abs. 5 EStG hinsichtlich der vor dem ausgezahlten Honorare nachzukommen (siehe hiezu auch , GZ 07 2201/8-IV/7/97, SWK-Heft 12/1997, Seite S 52).