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Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen und -abfindungen
In der Regierungsvorlage zum AbgÄG 1997 war vorgesehen, daß in den Klammerausdruck des ersten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG die Urlaubsabfindungen und -entschädigungen explizit aufgenommen werden. Damit sollte die Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die durch divergierende Verwaltungspraxis und Rechtsprechung des VwGH in letzter Zeit aufgekommen war. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage hätte diese Einfügung ohnedies nur klarstellende Bedeutung gehabt. Die geplante Klarstellung ist im Finanzausschuß des Nationalrats vorerst gescheitert, da sich die Vertreter der Städte und Gemeinden dagegen ausgesprochen haben.
Mittlerweile hat der VwGH im Erkenntnis vom , 97/14/0045 seine bisherige Judikatur gefestigt. Dieses Judikat ist nunmehr explizit zu § 5 Abs. 2 lit. b KommStG ergangen. Eine weitere Befassung des VwGH in dieser Sache ist somit nach Ansicht des Fachsenats aussichtslos. Verbleibt die im Fachsenatsrundschreiben Nr. 10 vom bereits empfohlene Möglichkeit der VfGH-Beschwerde, insbesondere wegen Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie und/oder das Sachgesetzlichkeitsprinzip.
Angesichts der nunmehr eindeutigen Judikatur des VwGH zur Interpretation des § 67 Abs. 6 EStG steht sowohl die begünstigte lohnsteuerliche Behandlung als auch di...