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KU 1 - voraussichtlich nicht gemeinschaftswidrig
Am wurde die mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-318/96 Spar Warenhandels AG vor dem EuGH fortgesetzt und mit dem Schlußantrag des Generalanwalts abgeschlossen. Dieser hat sich dafür ausgesprochen, daß die derzeitige Erhebungsform der KU 1 (auf Basis der Vor- und Erwerbsteuern) nicht mit der 6. USt-Richtlinie der Gemeinschaft kollidiert. Obwohl die Meinung des Generalanwalts den EuGH keineswegs bindet, war doch bisher zu beobachten, daß der EuGH in rd. 80% der Fälle den Schlußanträgen des Generalanwalts gefolgt ist. Bis zur Veröffentlichung des Urteils des EuGH kann aber noch bis zu ein Jahr verstreichen.