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Anmerkungen zum BMF-Entwurf eines steuerlichen Euro-Begleitgesetzes
Einzelheiten sind noch verbesserungswürdig
Das BMF hat im Dezember 1997 den Entwurf eines steuerlichen Euro-Begleitgesetzes veröffentlicht,) der in engem Zusammenhang mit den bilanzrechtlichen Vorschriften des zivilrechtlichen BMJ-Entwurfs steht.) Im folgenden Beitrag werden Zweifelsfragen zu einigen steuerlichen Bestimmungen untersucht.
1. Umrechnung von Fremdwährungsposten
Nach Art. I § 6 des Entwurfs zum 1. Euro-JuBeG sind Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf Währungseinheiten der anderen Euro-TeilnehmerstaatenS. T 15 lauten, in jenem Geschäftsjahr umzurechnen, in das der fällt. Die ergebniswirksame Auswirkung der damit verbundenen Aufdeckung stiller Reserven darf durch Einstellung der Umrechnungserträge in einen Passivposten daher handelsrechtlich aufgeschoben werden.) Art. I § 1 des steuerlichen Entwurfs folgt der bilanzrechtlichen Regelung im Wege der unmittelbaren Anknüpfung an diese.
Der enge sachliche Anwendungsbereich dieser Vorschriften - nicht alle monetären Fremdwährungsposten werden erfaßt - wurde im Schrifttum bereits heftig kritisiert.) Anzumerken ist, daß das BMF von der vorgeschlagenen Regelung offenbar selbst nicht überzeugt ist und auch einen eigenständigen, jedenfalls systematisch befriedigen...