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Kontrolle von COVID-19-Maßnahmen
Datenschutzrechtliche Aspekte
Im Zusammenhang mit der Einhaltung von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 müssen bzw können vom Betriebsinhaber unterschiedliche Überprüfungsschritte gesetzt werden. Diese Überprüfung kann sich auf den Einlass von Kunden in Betriebsstätten oder die Zulassung von Arbeitnehmern zu ihrem Arbeitsplatz beziehen. Diese Kontrolle soll hier im datenschutzrechtlichen Kontext betrachtet werden.
1. Überprüfung und Kontrolle
Die 2. COVID-19-BMV in der seit geltenden Fassung bringt zwar weitgehende Erleichterungen mit sich, lässt das Bestehen der einschlägigen Instrumente aber unberührt. Zu den bekanntesten Schutz- bzw Vorsichtsmaßnahmen zählt das Tragen einer Maske, wobei hier unterschiedliche Ausprägungsformen bestehen. Diese können im Wesentlichen in FFP2-Maske, Mund-Nasen-Schutz und face shield unterteilt werden. Diese Verpflichtung gilt aber unter anderem nicht für Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Dieser Umstand ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Beruft sich jemand auf diesen Ausnahmegrund, muss dessen Vorliegen daher überprüft werden.
Auch andere personenbezogene Aspekte können in Bezug auf Schut...