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SWK 2, 10. Jänner 1998, Seite R 3

Gerichtliche Pauschalgebühr

Bei einem Klagebegehren des Inhaltes, daß der bücherlich Berechtigte schuldig sei, in eine bestimmte Eintragung (also z. B. in die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Kläger) einzuwilligen, ist als Bemessungsgrundlage für die gerichtliche Pauschalgebühr der Einheitswert anzusehen. - (§ 15 Abs. 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE),
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