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Baulandbestätigung: Stempelgebühr
•Das Ansuchen an die Gemeinde um Ausstellung einer Bestätigung, daß ein bestimmtes Grundstück als Bauland ausgewiesen ist, zum Zwecke der Vorlage bei der Bezirksgrundverkehrskommission, unterliegt der Stempelgebühr. - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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