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Bauherr und Vertragsgeflecht
Der Erwerb von Anteilen Ende 1988 an einer Liegenschaft in 1040 Wien durch 39 Anleger von der Imperial GmbH in Linz in einem Vertragsbündel führt zur Grunderwerbsteuer von den Grund- und Gebäudekosten, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Umplanung erfolgte. Entscheidend ist das Vertragsgeflecht im Zeitpunkt des Erwerbes (-0010).