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Grunderwerbsteuer bei Tauschgeschäft
Wenn sich Ehegatten gegenseitig Teile von Liegenschaften schenken, sodaß nach § 942 ABGB die eine Schenkung die andere bedingt, dann liegt keine Schenkung, sondern ein Tausch vor. Die Schenkung liegt nur in Ansehung des übersteigenden Betrages vor. Damit ist bei Tausch von Liegenschaften zweimal Grunderwerbsteuer und nicht Schenkungssteuer zu entrichten (, 0149).