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Aktuelle Steuerpraxis - Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
• Private Mehrbedarfsrente und Einmalzahlung, Einkommensteuer (§ 29 Z 1 EStG)
In Rentenform zufließende Schadenersatzleistungen im privaten Bereich fallen unter die wiederkehrenden Bezüge des § 29 Z 1 EStG. Gleiches gilt für sog. Mehrbedarfsrenten (Schadenersatzrenten für vermehrte Bedürfnisse). Das BMF vermag sich der gegenteiligen Auffassung des dt. Bundesfinanzhofes im Urteil vom , BStBl. 1995 II, 121, nicht anzuschließen (s. auch Stoll, Rentenbesteuerung4, Rz. 1066). Hingegen unterliegt die Zahlung eines Einmalbetrages oder die Ablöse der Renten gegen Einmalbetrag nicht der Einkommensteuer. (
• Unentgeltliche Tätigkeit nach Einstellung der Erwerbstätigkeit und Progressionsermäßigung gemäß § 37 Abs. 5 EStG
Soweit Rechtsfragen des § 37 Abs. 5 EStG angesprochen sind, schließt sich das BMF der in der Literatur vertretenen Auffassung an, wonach das Einstellen der Erwerbstätigkeit dahingehend zu verstehen ist, daß in der Folge keine Erwerbseinkünfte auslösende Tätigkeit unterhalten wird. Eine Tätigkeit, die weder unmittelbar noch mittelbar zu Erwerbseinkünften führt, kann daher nicht als die Begünstigung des § 37 EStG behindernde Maßnahme gesehen werden. Handelt es sich um die Funktion des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesel...