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Bundesabgabenordnung - Berufungsmängel
BUNDESABGABENORDNUNG
Berufungsmängel (§ 275 BAO)
Wird ein Feststellungsbescheid bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung deshalb angefochten, weil die Behörde einen anderen Überschuß einem steuerfreien Betrag nach § 28 Abs. 5 EStG zugeführt hat, so kann der Bescheid zu keinem anderen Spruch, nämlich Überschuß ist gleich Null, führen. Damit kann eine solche Berufung nach einer Mängelrüge als zurückgenommen erklärt werden ().