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Kommunalsteuer - Vergütungen an Kommanditisten
KOMMUNALSTEUER
Vergütungen an Kommanditisten (KommStG)
Vergütungen, die ein Kommanditist für seine Tätigkeit bei einer KG erhält, sind als Sondervergütungen i. S. d. § 23 Z 2 EStG den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen und unterliegen damit - auch wenn zivil- oder sozialversicherungsrechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt - nicht der Kommunalsteuer ().