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SWK 2, 10. Jänner 1998, Seite K 2
Einkommensteuer - Einmalige Zuwendung an Gemeinderat nicht begünstigt
EINKOMMENSTEUER
Einmalige Zuwendung an Gemeinderat nicht begünstigt (§ 32 EStG)
Eine einmalige Zuwendung an ausscheidende Mitglieder des Salzburger Gemeinderates ist keine begünstigte Entschädigung nach § 32 Z 1 EStG und unterliegt damit der normalen Besteuerung ().