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SWK 2, 10. Jänner 1998, Seite K 1
Einkommensteuer - Vertreterwohnung bei Gemeindearzt
EINKOMMENSTEUER
Vertreterwohnung bei Gemeindearzt (§ 4 Abs. 1 EStG)
Da bei einem Gemeindearzt in erster Linie ein benachbarter Arzt mit der Vertretung beauftragt wird, ist die Errichtung einer „Vertreterwohnung" im Einfamilienhaus nicht betrieblich bedingt ().