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Einkommensteuer - Liegenschaftsüberlassung und Liebhaberei
EINKOMMENSTEUER
Liegenschaftsüberlassung und Liebhaberei (§ 2 EStG)
Werden Liegenschaften von einem Gesellschafter fremdfinanziert gekauft und unentgeltlich einer ihm gehörigen GmbH überlassen, dann liegt keine Einnahmenerzielungsabsicht und damit Liebhaberei vor ().