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SWK 20, 15. Juli 1998, Seite R 70

Erledigungen: Bescheidcharakter

Auch formlose, nicht ohne weiteres als Bescheide erkennbare Erledigungen von Behörden haben Bescheidcharakter, wenn mit ihnen über eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes rechtsverbindlich abgesprochen wird. - (§ 92 BAO)

Streit bestand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob der Zahlungsaufforderung des Finanzamtes an den Beschwerdeführer als bedingt erbserklärten Erben Bescheidcharakter zukomme oder nicht. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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