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Erledigungen: Bescheidcharakter
• Auch formlose, nicht ohne weiteres als Bescheide erkennbare Erledigungen von Behörden haben Bescheidcharakter, wenn mit ihnen über eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes rechtsverbindlich abgesprochen wird. - (§ 92 BAO)
Streit bestand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob der Zahlungsaufforderung des Finanzamtes an den Beschwerdeführer als bedingt erbserklärten Erben Bescheidcharakter zukomme oder nicht. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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