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Betriebsvermögen: Bewertung
•Betriebsvermögen ist im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht mit dem Einheitswert des Betriebsvermögens, sondern mit dem Teilwert aller Wirtschaftsgüter, die am Tag des Erbanfalles dem Unternehmer gedient haben, zum Ansatz zu bringen. - (§ 19 Abs. 1 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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